Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Geräten, die Batterien enthalten, sowie der Herstellung oder Lieferung von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE

Das Symbol des durchge­­strichenen Mülleimers auf einem Gerät besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronik­­gerät am Ende seiner Lebens­dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kosten­freie Sammel­­stellen für Elektro­­altgeräte sowie ggf. weitere Annahme­­stellen für die Wieder­­verwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunal­­verwaltung erhalten.

Auch Vertreiber mit einer Verkaufs­fläche für Elektro- und Elektronik­geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebens­mitteln mit einer Gesamt­verkaufs­fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalender­jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik­geräte anbieten und auf dem Markt bereit­stellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart unentgeltlich zurücknehmen sowie auch ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,  unentgeltlich zurücknehmen.

Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronik­­gerät personen­­bezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verant­wortlich, bevor Sie es zurück­geben. Sofern es ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, sind Sie verpflichtet alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen zu entfernen, bevor sie es zur Entsorgung ab­geben, und diese einer separaten Sammlung zuzuführen oder wiederzuverwenden. Weitere Informa­tionen zum Elektro­gesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.


HINWEISE ZUR BATTERIEENTSORGUNG
   
Sie sind ebenfalls zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen, geführt haben oder mit Geräten ausgeliefert haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) oder öffentlichen Annahmestellen zurückgeben. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunal­­verwaltung erhalten.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.

Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.

Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem Sie Batterien mit längerer Lebens­dauer oder aufladbare Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine Batterie anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.

Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter www.batteriegesetz.de.



Informationen zur Erfüllung der quantita­­tiven Zielvor­gaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungs­­quoten):
Das Ministerium für Umwelt, Natur­schutz,nukleare Sicher­heit und Verbraucherschutz veröffentlicht jährlich ausführ­liche Daten zu Elektro- und Elektronik­­geräten und die in Deutsch­land erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantita­­tiven Zielvor­gaben auf seiner Internet­­seite: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete.